Berichte

Schulschließung – weitere Elterninformationen zu Abitur, Notbetreuung und Leistungsbewertung

Liebe Eltern,

wir möchten Ihnen folgende Informationen zur Kenntnis geben:

Beschränkungen bei Zusammenkünften an öffentlichen Orten

Die Hessische Landesregierung hat am Freitag in einer Sonder-Kabinettsitzung weitere notwendige Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus veranlasst, die zum Teil auch den ausgesetzten Schulbetrieb betreffen oder für diesen noch einmal Klarstellungen nötig machen.

So wurden u.a. Ansammlungen und Zusammenkünfte an öffentlichen Orten (wie bspw. Straßen, Plätze und Parks) von mehr als fünf Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, ab dem heutigen Tage untersagt. Die Obergrenze für Versammlungen und Veranstaltungen wird von bislang 100 Personen auf maximal fünf Personen reduziert. Die schriftlichen Abiturprüfungen sind davon ausdrücklich nicht betroffen.

Wie bereits mitgeteilt, trifft die Schulleitung eine Entscheidung unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort. Die Begrenzung der Personenzahl ergibt sich durch den Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Prüflingen und in alle Richtungen analog zur Empfehlung des Robert Koch-Instituts. Die Nutzung größerer Prüfungsräume ist unter diesen Voraussetzungen denkbar. Durch die gebotene Einhaltung des Mindestabstands wird gewährleistet, dass es zu keinen Gruppenbildungen kommt. Dies gilt gleichermaßen auf dem Schulgelände für den Weg zur Prüfung und nach der Prüfung.

Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6, deren Eltern in systemkritischen Berufen tätig sind

Die Berechtigung, Kinder in die Notbetreuung an Schulen (und Kitas) zu geben, ist durch den Kabinettbeschluss am Freitag in zwei Punkten erweitert worden:

1. Weitere Berufsgruppen, die von der Regelung erfasst werden, sind:

• Beschäftigte von ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Abfallwirtschaft tätig sind, mit Nachweis vom Arbeitgeber

2. Die Berechtigung gilt auch, wenn nur ein Elternteil in einem der in der Liste genannten Bereiche tätig ist (https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/umgang-mit-corona-schulen).

Leistungsbewertung in der Phase der Schulschließung

Zur Frage von Ersatzleistungen für schriftliche Leistungsbewertung möchten wir Ihnen die Informationen weitergeben, die wir am Freitag an die Kolleginnen und Kollegen verschickt haben:

In unserer E-Mail zur Schulschließung vom 16.03.20 hatten wir darum gebeten, von einer (Noten)-Bewertung bei den während der Schulschließung erbrachten Leistungen zunächst abzusehen. Vereinzelt haben wir in der Folge Anfragen erhalten, ob man die zuhause angefertigten Arbeiten auch als Ersatz für einen schriftlichen Leistungsnachweis nach § 32 Abs. 2 Nr. 1 VOGSV bzw. § 9 OAVO werten könnte. Hier haben wir zunächst zurückhaltend reagiert, um auf rechtliche Klärung durch das Staatliche Schulamt bzw. das Hessische Kultusministerium zu warten. Diese ist gestern erfolgt: Demnach ist das Ersetzen eines Leistungsnachweises durch z.B. eine Hausarbeit (oder Teile daraus) während der Schließungsphase grundsätzlich möglich.

Wir raten in diesem Fall allerdings im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler zu folgendem Verfahren bzw. zu den nachfolgend einzuhaltenden Bedingungen:

• Sicherstellung des Zugangs der Aufgabenstellung durch eine Bestätigung z.B. per E-Mail,
• klare und transparente Darlegung der Erwartungen und zu erbringenden Leistungen,
• Sicherstellung der Möglichkeit, gegebenenfalls Rückfragen zu stellen, z.B. per Telefon oder E-Mail.

Aufgrund der besonderen Situation erscheint uns insgesamt eine aktive und sensible Kommunikation bei einer Ersatzleistung als notwendige Voraussetzung, um spätere Konflikte und Widersprüche zu vermeiden. Bedenken Sie bitte auch die Herausforderungen, in der sich Familien befinden, die zurzeit keine verlässliche Betreuung für Ihre Kinder zur Verfügung haben. Selbstverständlich ist es nach wie vor möglich, die während der Schulschließungsphase erbrachten Leistungen als Beitrag zur sonstigen Mitarbeit zu werten.

Freundliche Grüße
Die Schulleitung des Friedrichsgymnasiums

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