Berichte

Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichts

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie vermutlich bereits den Medienberichten der letzten Woche entnommen haben, soll es ab dem 18. Mai 2020 zu einer weiteren Schulöffnung kommen, die diesmal auch die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (alle Jahrgänge) betrifft. Dabei ist nicht an eine Wiederaufnahme des Regelbetriebs gedacht, sondern an einen für die einzelnen Jahrgangsstufen zeitlich versetzten Unterricht, sodass die Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden können.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen vorerst nur einen groben und unter Vorbehalt stehenden Rahmen abstecken können, wie die partielle Wiederaufnahme des Unterrichts am Friedrichsgymnasium aussehen könnte. Genauere Informationen werden wir Ihnen nach den in dieser Woche abzuschließenden Planungen rechtzeitig zukommen lassen. Der vom Hessischen Kultusministerium vorgegebene Rahmen ist vor allem in zwei Erlassen niedergelegt, die Sie auch auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums einsehen können:

Schulrechtliche Informationen vom 30. April 2020:

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/schulrechtliches-informationsschreiben-im-zusammenhang-mit-der-aussetzung-und-wiederaufnahme-des

Schulformbezogene Informationen zur Wiederaufnahme des Unterrichts vom 7. Mai 2020:

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/schulformbezogene-schreiben-vom-07052020/schreiben-fuer-gymnasien

Organisation des Unterrichts

Die Klassen der Sekundarstufe I werden in der Regel voraussichtlich an einem Wochentag für einen ganzen Unterrichtsvormittag Präsenzunterricht erhalten, sodass zusammen mit dem Jahrgang Q2 nie mehr als zwei bis zweieinhalb Jahrgänge in der Schule anwesend sind. Nach derzeitigem Planungsstand wird sich der Unterricht für die Klassen 5-8 im Wesentlichen auf die Hauptfächer beziehen, während in den Klassen 9-10 aufgrund des Übergangs in die Oberstufe auch die Nebenfächer zumindest partiell miteinbezogen werden sollen. Der Wochenverlauf könnte so organisiert sein, dass wir mit den älteren Klassen beginnen, also am Montag mit dem Jahrgang 10, am Dienstag mit dem Jahrgang 9 usw. bis zum Freitag mit dem Jahrgang 6. Die fünf Klassen 5 würden wir auf die einzelnen Wochentage aufteilen. In der Qualifikationsphase treten zu den zwei Leistungsfächern, Deutsch und Mathematik nunmehr aufgrund der Einbringverpflichtung weitere Fächer hinzu, sofern sie nicht schon als Leistungskurs belegt werden: eine fortgeführte Fremdsprache, Politik und Wirtschaft, eine durchgängig belegte Naturwissenschaft. Demnach werden die Schülerinnen und Schüler 19 bis max. 24 Stunden pro Woche unterrichtet.

Gruppenteilung

Aufgrund der Hygiene- und Abstandsregelungen werden wir die Klassen und Kurse in der Regel in zwei Gruppen aufteilen müssen, um auf eine maximale Anzahl von in der Regel 15 Schülerinnen und Schülern zu kommen. In der Sekundarstufe I sollten die Klassenleitungen bitte eine sinnvolle Regelung für Ihre Klassenaufteilung finden und diese vorab kommunizieren. Weil in manche Klassenräume keine 15 Tische passen, ist es für unsere Planungen sehr wichtig zu erfahren, welche Schülerinnen und Schüler Angehörige einer Risikogruppe sind oder mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben und somit nicht am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen. Wenn Sie davon Kenntnis haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit (s. auch den Absatz unten).

Befreiung vom Schulbetrieb (Risikogruppe)

Der oben angegebene Erlass vom 30. April 2020 sieht folgende Reglung vor:

Schülerinnen und Schüler, die bei einem Infekt mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbesuch weiter befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe im Sinne des vorangegangenen Satzes in einem Hausstand leben (siehe Nr. 6 im Hygieneplan für die Schulen in Hessen vom 22.4.2020; Hinweise des Robert-Koch-Instituts).

Auf Grundlage einer in Kürze erfolgenden befristeten Verordnungsänderung ist eine Freistellung vom Schulbesuch in beiden Fällen bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu beantragen (→ zum Antrag). Dem Antrag beizufügen ist eine ärztliche Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, es sei denn diese lässt sich bereits der Schülerakte entnehmen oder die Zugehörigkeit ergibt sich aufgrund des Alters von Angehörigen.

Pausenregelung

Die Pausen werden für die einzelnen Klassen gestaffelt ausgestaltet werden, sodass möglichst wenige Schülerinnen und Schüler miteinander in Kontakt kommen. Vielleicht werden wir zeitlich versetzt mit dem jeweiligen Unterrichtstag beginnen.

Fortsetzung der unterrichtsersetzenden Lernsituation (Lernen zuhause)

Das Lernen zuhause wird für diejenigen Fächer und Unterrichtsstunden, die nicht im Präsenzunterricht abgedeckt sind, fortgeführt. Das Friedrichsgymnasium arbeitet hauptsächlich über die vom Schulträger zur Verfügung gestellte datensichere EDYOU-Plattform und wir bitten alle Schülerinnen und Schüler, die hier von den Lehrkräften initiierte Kommunikation aufmerksam nachzuvollziehen.

Leistungsbeurteilung und Leistungsbewertung

Auch hier zitieren wir aus dem Erlass vom 30. April 2020:

Schülerinnen und Schüler mussten bzw. müssen dem Unterricht und anderen regulären schulischen Veranstaltungen an Einrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes, also Schulen bis zum 26. April 2020 [bzw. bis zum 17. Mai 2020] fernbleiben. Für diesen Zeitraum ist keine Grundlage für eine Benotung (Leistungsbeurteilung nach § 73 Abs. 2 HSchG) gegeben.

Deshalb erfolgt nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs […] keine Benotung des Wissens und der Kompetenzen, die sich Schülerinnen und Schüler in der unterrichtsfreien Zeit selbst angeeignet haben.

Notwendig wird es indessen sein, dass die Lehrkräfte nach der Wiederaufnahme des Unterrichts die Lernstände der Schülerinnen und Schüler ermitteln und die Inhalte der Lernangebote aus der Zeit des heimischen Lernens im Unterricht aufgreifen und vertiefen. Nach einer solchen Phase der Behandlung im regulären Unterricht können diese Inhalte zu einem geeigneten Zeitpunkt mittelbar Gegenstand von Leistungsnachweisen werden und insofern zu einem späteren Zeitpunkt einer Benotung (Leistungsbeurteilung nach § 73 Abs. 2 HSchG) unterliegen.

Ebenso ist es unter pädagogischen Erwägungen für die Lehrkraft möglich, besondere Leistungen der Schülerinnen und Schüler, die während des heimischen Lernens erbracht wurden, entsprechend zu berücksichtigen, indem diese Leistungen positiv in die Gesamtbetrachtung einfließen.

Notbetreuung

Auch die Notbetreuung wird in der Phase der weitergehenden Schulöffnung nach dem 18. Mai 2020 im gewohnten Maße fortgeführt.

Mund-Nasen-Bedeckung

Wir empfehlen das Tragen von Schutzmasken insbesondere auf den Gängen und in den Pausen. Sinnvoll wäre es ferner, dass die Schülerinnen und Schüler bereits vorhandene Schutzmasken mitbringen. Für den Fall, dass noch keine Schutzmaske vorhanden ist, kann die Schule diese in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen. Wir bitten in diesem Fall vorab um eine kurze Mitteilung an das Sekretariat (0561-772031).

Sobald die Planungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben konkreter geworden sind, werden wir Sie über die genaueren Abläufe, insbesondere über die Unterrichtsaufteilung und die „Stundenpläne“, informieren. Wir hoffen, dass der Schulstart am 18. Mai gut gelingen wird, und freuen uns auf das Wiedersehen mit unseren Schülerinnen und Schülern.

 

Freundliche Grüße

Die Schulleitung des Friedrichsgymnasiums

Kassel, den 11. Mai 2020

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