Berichte

Informationen zum Schulstart nach den Herbstferien

Liebe Eltern,

liebe SchĂŒlerinnen und SchĂŒler,

wir hoffen, dass Sie und ihr schöne Herbstferien verbringen konnten / konntet. FĂŒr den Schulstart nach den Herbstferien möchten wir noch einige Informationen an Sie und euch weitergeben:

  1. Masken

Angesichts der deutlich gestiegenen Corona-Zahlen ist es sicherlich sehr ratsam, wenn die Klassen und Lerngruppen fĂŒr die erste Woche (wenigstens bis zum Donnerstag) nach den Herbstferien und damit nach den ReiseaktivitĂ€ten der Familien eine Maskenverwendung auf freiwilliger Basis auch wĂ€hrend der Unterrichtszeit vereinbaren. Danach kann auf die Masken wieder verzichtet werden. SelbstverstĂ€ndlich gibt es in Hessen nach wie vor keine Maskenpflicht im Unterricht, doch kann ein freiwilliges Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung zur erhöhten Sicherheit fĂŒr alle Beteiligten beitragen.

  1. LĂŒften

Nach dem derzeit gĂŒltigen Hygieneplan 6.0 (HP) soll in den KlassenrĂ€umen alle 20 Minuten 3 bis 5 Minuten lang eine StoßlĂŒftung vorgenommen werden. Faktisch muss also in jeder Stundenmitte einmal fĂŒr 3-5 Minuten der Unterricht unterbrochen werden. Es ist sicherlich hilfreich, wenn in den KlassenrĂ€umen ein Wecker gestellt wird. Die im HP 6.0 empfohlene kostenlose CO2-App scheint hingegen den erwĂŒnschten Effekt nicht zu erzielen. Wichtig ist, das fachgerechte und regelmĂ€ĂŸige LĂŒften nicht zu vergessen.

Die SchĂŒlerinnen und SchĂŒler möchten wir darauf hinweisen, dass sie entsprechende BekleidungsstĂŒcke (Jacken, MĂŒtzen) im Klassen- bzw. Fachraum benötigen, um sich vor KĂ€lte zu schĂŒtzen.

  1. CO2-Ampel

Derzeit laufen auch Überlegungen, ob im Physik- bzw. Chemieunterricht CO2-Ampeln selbst gebaut und dann im Unterricht verwendet werden können. Die naturwissenschaftlichen Fachkollegen mĂŒssen aber deren Genauigkeit und Wirksamkeit zunĂ€chst noch prĂŒfen. Sie erhalten Nachricht.

  1. Reinigung der Tastaturen

Der HP 6.0 sieht auch vor, dass die Tastaturen der PCs und Tablets nach der Benutzung von den SchĂŒlern desinfiziert werden. Deshalb werden in den beiden ComputerrĂ€umen und neben den Medienkoffern im Lehrerzimmer bzw. in V106 SprĂŒhflaschen mit FlĂ€chendesinfektionsmitteln stehen. Die besprĂŒhten FlĂ€chen sind mit Papier sorgfĂ€ltig abzuwischen.

Zur Vereinfachung: Die Lehrkraft sprĂŒht einen SprĂŒhstoß auf ein Papierhandtuch, die SchĂŒler reinigen damit die Tastatur.

  1. TrockengeblÀse

Der Hausmeister hat alle TrockengeblĂ€se ohne HEPA-Filter außer Betrieb genommen. Es sollen in den Toiletten nur PapierhandtĂŒcher benutzt werden.

  1. Befreiung von der PrÀsenzpflicht

SchĂŒler, die derzeit den PrĂ€senzunterricht nicht besuchen, benötigen ein Ă€rztliches Attest, das nicht Ă€lter als 3 Monate sein darf. Das Attest ist im Original in Papierform vorzulegen, aber nicht in der SchĂŒlerakte abzuheften. Nach 3 Monaten ist das Attest zu erneuern, wenn der Befreiungsgrund weiter besteht (HP 6.0, S. 7).

  1. Wandertage und UnterrichtsgÀnge

Der HP 6.0 ermöglicht deren DurchfĂŒhrung unter bestimmten Bedingungen (S. 18).

Die Schulleitung schlÀgt bis auf Weiteres folgende Regelungen vor:

  • In der Sekundarstufe I kann bis 31.01.2020 ein Wandertag durchgefĂŒhrt werden. Eine Vermischung von Klassen ist zu vermeiden. Der Wandertag soll im Freien stattfinden (kein Bowling, keine Kletterhalle o. Ä.). Mit den Eltern ist ggf. eine Vereinbarung ĂŒber den SchĂŒlertransport (z.B. Fahrt mit der Straßenbahn) zu treffen. An den Zielorten (Lokal; Ausstellung) gelten die Hygienebestimmungen der jeweiligen Betreiber. Diese EinschrĂ€nkungen sind mit dem Gesundheitsamt in Kassel abgesprochen.
  • In der Sekundarstufe II sind nur UnterrichtsgĂ€nge (in beschrĂ€nkter Zahl) möglich, da der Fokus auf dem PrĂ€senzunterricht in der Schule liegt.
  1. Hot-Spot-RĂŒckkehrer

Nach RĂŒcksprache mit dem Kasseler Gesundheitsamt (Stand 14.10.2020) werden Schulen nicht aufgefordert zu erfragen, ob sich einzelne SchĂŒler*innen in den Ferien in Hot-Spot-Regionen (i.d.R. GroßstĂ€dte) aufgehalten haben. Nur im Falle der Symptomatik (eines der drei Merkmale: Fieber, trockener Husten (ohne Schleim), Störung des Geschmacks- und Geruchssinns (s. Link unten) gilt das Schul-Betretungsverbot. Wird kein Corona-Test durchgefĂŒhrt, muss der Patient einen Tag lang symptomfrei sein und darf am nĂ€chsten Tag wieder die Schule besuchen. Eine einfache ErklĂ€rung der Eltern ĂŒber den positiven Gesundheitszustand des Kindes reicht hier aus. FĂŒr diese ErklĂ€rung kann das Formblatt des HKM benutzt werden, das unter folgendem Link heruntergeladen werden kann:

Formblatt und Info zu Symptomen

Freundliche GrĂŒĂŸe und uns allen einen guten Schulstart

Lothar Schöppner                                                    Bernd Stute

Schulleiter                                                                Stellv. Schulleiter

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